3 EinigVtr) - Abschnitt IV - Sonderregelung für das Land Berlin -. Im Sozial- oder Verwaltungsgerichtsprozess ist jedoch eine weitere Beschwerde unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 153 VwGO, § 177 SGG). Die Entscheidungen sind in Urschrift oder in Abschrift zu … Beschwerden sind in der Allgemeinheit vielfältig bekannt, beispielsweise als. Als das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen... Düsseldorf (jur). 2 StPO die Frist mit der Bekanntmachung beginnt. Dieser kann ermitteln, ob und inwieweit für die sofortige Beschwerde Kosten anfallen. 1. Die sofortige beschwerde ist gemäß § 567 zpo statthaft gegen entscheidungen der amtsgerichte und der landgerichte, wenn. Aktuelle Stellenangebote & Jobs in Mannheim, Heidelberg und Umgebung. Jamie Cullum. § 304 StPO. 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Nach Paragraf 10 der StPO hat sie auch auf Schiffen und Flugzeugen mit deutscher Flagge Gültigkeit. Geregelt ist dies in § 210 Absatz 2 StPO. Mögliche Verstöße gegen das Datenschutzrecht seien keine Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, heißt es in dem Beschluss vom Montag, 26. Kammer gehöre der Antragsteller zwar der Impfgruppe mit höchster Priorität an. In Zivilprozessen ist dies stets möglich, als Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Familiengesetz wird sie bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit angewendet. 1 Grundgesetz einschränken. 7 StPO auch in den Fällen statthaft ist, in denen die erstmalige Bestellung eines … Sofortige beschwerde muster stpo Kostenloser Versand Verfügbar - Tolle Angebote . Eine förmliche Beschwerde hat einen anderen Stellenwert. (1) Die Staatsanwaltschaft berichtet der obersten Justizbehörde, wenn die verurteilte Person gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer sofortige Beschwerde eingelegt hat oder die Strafvollstreckungskammer in ihrer Entscheidung von dem Antrag der Staatsanwaltschaft abgewichen ist. 1 StPO nur gegen Verhaftungen, einstweilige Unterbringungen und bestimmte Anordnungen des dinglichen Arrests möglich, im Übrigen ist gemäß § 310 Abs. Finde Great Deals! a. Beschlussformen Beschlüsse gibt es in zahlreichen Formen. Finden Sie jetzt die Top-Jobangebote in Ihrer Stadt auf jobs.rnz.de! § 311 Abs. WebXion Team is fully operation during Corona Pandemic too ! Das Gesetz kennt verschiedene Formen der Beschwerde (§§ 304 ff. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke. §§ 71 Abs. Die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet über die Beschwerde als vorgesetzte Dienstbehörde. Die StPO ist ein sehr umfangreicher und umfassender Gesetzestext, der die allgemeinen Vorschriften zur Durchführung von Strafverfahren enthält. Die Angebote der ra-online GmbH richten sich ausschließlich an Rechtsanwälte als gewerbliche / freiberufliche Nutzer. Dies ist regelmäßig im Verwaltungsprozess und im Sozialgerichtsprozess der Fall (§ 147 VwGO: zwei Wochen ab Zustellung; § 173 SGG: ein Monat ab Zustellung). Wie viele deutsche Gesetzestexte ist auch sie in einen besonderen und einen allgemeinen Teil gegliedert. Hiergegen helfen nur die sofortige Beschwerde und ggf. Informiere dich jetzt über aktuelle Fahrzeugmodelle und buche eine Probefahrt. 3, §98).Auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ratsam ist daher, lediglich eine Stellungnahme in die Akten zu verbringen und ausdrücklich keine Beschwerde … Die in ... letztgenannten Norm statuierte Beschränkung gilt nach ... Rechtssprechung nicht, wenn gegen ... Hauptsacheentscheidung zwar ... Rechtsmittel statthaft ist, einem bestimmten : 18 L 1205/19). ZPO; § 311 StPO), so wird sie als sofortige Beschwerde bezeichnet. Die sofortige Beschwerde nach § 311 StPO ist binnen einer Woche nach Bekanntmachung der Entscheidung einzulegen. One of the major challenges many businesses face is how to increase the traffic on website. Die *weitere Beschwerde" ist nur in ganz bestimmte, im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen zulässiges Rechtsmittel. Diese war zwar verfassungsrechtlich nicht abgesichert, hatte aber ähnliche Ziele. Arten der Beschwerde a) einfache Beschwerde § 304 StPO keine Frist b) sofortige Beschwerde, § 311 StPO § 311 Wochenfrist; nur wenn gesetzlich angeordnet §§ 28 II 1, 210 II, 322 II StPO c) weitere Beschwerde, § 310 StPO 2. Alle Jobs und Stellenangebote in Bamberg, Bayreuth, Coburg und der Umgebung. ZPO) oder im Strafprozess (§ 311 StPO).. Sofortige Beschwerde im Zivilprozess. In bestimmten Fällen ebenso die Zivilprozessordnung sowie das Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Ab sofort werden 3300 Bilder, die in Gesetzen oder Urteilen enthalten sind, dargestellt. Sie setzt vor allem ein Beschwer voraus, also eine vorausgegangene negative Entscheidung für den Beschwerdeführer. Über 80% neue Produkte zum Festpreis; Das ist das neue eBay. 2 StPO eine weitere Beschwerde ausgeschlossen. Der Antragsteller könne einen Anspruch auf sofortige Schutzimpfung gegen das Niedersächsische Gesundheitsministerium – den Antragsgegner – weder aus der Coronavirus-Impfverordnung noch aus Teilhabeansprüchen herleiten. Source: www.formblitz.de 1 S. 1 ZPO - keinen Raum lässt. Titel und Texte neuer Artikel werden mit frischem Blut arischer Jungfrauen geschrieben und für jeden Kommentar spendet zensiert.to eine DM an den Verband verfolgter Flugscheiben-Besitzer e.V. § 311 StPO: Diese Beschwerde ist binnen einer Woche einzulegen wobei gem. 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Die Anträge auf Entscheidung der Strafkammer (des Strafsenats) als oberes Gericht, zum Beispiel bezüglich der Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 StPO und über die Ablehnung von Gerichtspersonen, sind nicht als Beschwerde in Liste 41 der Anlage II, sondern unter dem Registerzeichen AR zu erfassen. Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde ergeht - nachdem allen Beteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde - im Regelfall ohne mündliche Verhandlung, § 572 Abs. Hiergegen wollte er eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erwirken. Die sofortige Beschwerde hingegen ist dann vorgesehen, wenn nach Ansicht des Gesetzgebers eine schnelle und endgültige Entscheidung erforderlich ist, so dass diese auch an eine Frist gebunden ist. 1 S. 1 StPO). Die Mehrfacherstattung einer einmal abgeführten Kapitalertragsteuer scheidet bereits denknotwendig" aus und ist daher auch rechtlich ausgeschlossen. 1, 207 Abs. So sind etwa belastende Verwaltungsakte stets eine Beschwer, da sie die allgemeine Handlungsfreiheit entsprechend Art. 2 S.2 ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen. Der Geltungsbereich der StPO ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, will heißen, sämtliche 16 Bundesländer. 5 GG: Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Beleidigung § 185 (Beleidigung) § 186 (Üble Nachrede) § 187 (Verleumdung) § 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) Strafprozeßordnung (StPO) Allgemeine … Hier geht es um Polizeirecht, Gefahrenabwehr und Ordnungsrecht. Wird die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, dann wird der Richter den Einspruch ohne Ausnahme als unzulässig verwerfen (§ 411 Abs. Bei einem Strafbefehlsverfahren handelt es sich um eine strafrechtliche Verurteilung, die jedoch ohne Verhandlung auskommt.. Strafbefehlsverfahren (© Amir / fotolia.com) Der Betroffene wird durch das Gericht verurteilt, jedoch findet keine mündliche Gerichtsverhandlung statt. 4 ZPO. Einfach kostenlos die App herunterladen, ins eBay-Konto einloggen und los geht's. Im Gegensatz zur einfachen Beschwerde kann die sofortige Beschwerde nur dann eingelegt werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt. Aktuelle Stellenangebote für die Region Mittelfranken - finden Sie den passenden Job auf Ihrer regionalen Jobbörse mittelfrankenJOBS.de. Die sofortige Beschwerde hingegen ist dann vorgesehen, wenn nach Ansicht des Gesetzgebers eine schnelle und endgültige Entscheidung erforderlich ist, so dass diese auch an eine Frist gebunden ist. 2 StPO der richtige Rechtsbehelf sein - etwa, wenn wie hier die Bußgeldbehörde rechtsfehlerhaft von einer Rücknahme des Einspruchs ausgegangen ist. II 1990, 889, 933, 940) Abschnitt III - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. Beschwerde als Rechtsmittel bei Gericht / Behörden leicht erklärt formlose, förmliche und sofortige Beschwerde in der ZPO und StPO Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen: © 2003-2021 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Anliegend stellen ich Ihnen ein Muster zur Verfügung: Az. Erster AbschnittSachliche Zuständigkeit der Gerichte, Dritter AbschnittAusschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen, Vierter AbschnittAktenführung und Kommunikation im Verfahren, Fünfter AbschnittFristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Siebter AbschnittSachverständige und Augenschein, Neunter AbschnittVerhaftung und vorläufige Festnahme, Abschnitt 9aWeitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung, Zehnter AbschnittVernehmung des Beschuldigten, Zweites BuchVerfahren im ersten Rechtszug, Zweiter AbschnittVorbereitung der öffentlichen Klage, Vierter AbschnittEntscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens, Fünfter AbschnittVorbereitung der Hauptverhandlung, Siebter AbschnittEntscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung, Achter AbschnittVerfahren gegen Abwesende, Viertes BuchWiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens, Fünftes BuchBeteiligung des Verletzten am Verfahren, Dritter AbschnittEntschädigung des Verletzten, Vierter AbschnittSonstige Befugnisse des Verletzten, Sechstes BuchBesondere Arten des Verfahrens, Erster AbschnittVerfahren bei Strafbefehlen, Dritter AbschnittVerfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme, Vierter AbschnittVerfahren bei Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen, Siebentes BuchStrafvollstreckung und Kosten des Verfahrens, Achtes BuchSchutz und Verwendung von Daten, Erster AbschnittErteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Zweiter AbschnittRegelungen über die Datenverarbeitung, Dritter AbschnittLänderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, Vierter AbschnittSchutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten, Fünfter AbschnittAnwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes. Weitere Beschwerde (1) Beschlüsse, die von dem Landgericht oder von dem nach § 120 Abs. Beschwerde gegen Einstellung auch ohne Einstellung? Die Beschwerde ist in Deutschland ein hohes Rechtsgut, sie beruht auf dem Petitionsrecht entsprechend Artikel 17 Grundgesetz. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hat das Beschwerdegericht die einzelnen Einwendungen hinsichtlich der angemeldeten Gebühren und Kosten zu überprüfen. als gemäß §§ 464 b S. 3 StPO, 104 Abs. sofortige Beschwerde (§ 311 StPO): Die sofortige Beschwerde bildet einen Sonderfall der Beschwerde und ist nur in den im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig. Deren Inhalt richtet sich u. a. nach der Anordnung oder dem Beschluss, gegen … 2 S. 1, 210 Abs. I, 2030 ff.) Gegen eine kostenentscheidung im strafprozess kann der verurteilte innerhalb einer frist von einer woche die sofortige beschwerde einlegen (§§ 464 absatz 3, 311 stpo). 2 Abs. Nach seinen Nutzungsbedingungen darf... Köln (jur). 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Verkehrsunternehmen dürfen derzeit auch behinderten Fahrgästen die Mitnahme von einem E-Scooter zumindest im Bus untersagen. SGG Beschwerde gegen gerichtliche Beschlüsse eingelegt werden. 5. 3 Satz 1 StPO). Ein Strafverfahren hingegen erlaubt eine Beschwerde lediglich gegen eine Haft oder einstweilige Unterbringung (§ 310 Strafprozessordnung). We would like to show you a description here but the site won’t allow us. in Neuschwabenland! 3.6m Followers, 229 Following, 1,568 Posts - See Instagram photos and videos from Catherine Zeta-Jones (@catherinezetajones) Dieser Internetz Server wird mit 100% reinem Atomstrom betrieben. Eine weitere Beschwerde ist gemäß § 310 Abs. Die "sofortige Beschwerde" hingegen ist dann vorgesehen, wenn nach Ansicht des Gesetzgebers eine schnelle und endgültige Entscheidung erforderlich ist, so dass diese auch an eine Frist gebunden ist. In Sozialgerichtsprozessen kann gemäß §§ 146 ff. Mit der Strafprozessordnung ist eine Veränderung eines Rechtsbegriffes, den man als „gemeinrechtlichen Inquisitionsprozess“ bezeichnen könnte, hin zum modernen Strafprozess vollzogen. Eine Beschwerde ist nur dann eine sofortige, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet. 1 RPflG statthafte sofortige Beschwerde anzusehen, die für eine Abhilfeentscheidung - anders als im Zivilverfahren nach § 572 Abs. Einkaufen bei eBay ist sicher – dank Käuferschutz. Die Strafprozessordnung wird von einer Menge an ergänzenden Gesetzen flankiert. Sie ist innerhalb einer Woche nach Bekanntmachung bei dem die angefochtene Entscheidung erlassenden Gericht einzulegen. Juli 2019 entschieden (Az. August 2019; Machtmissbrauch oder anderweitige Wettbewerbsverstöße habe das Bundeskartellamt nicht dargelegt (Az. Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim "iudex a quo" (§ 306 I StPO). In der Strafvollstreckung kommen noch die Strafvollstreckungsordnung und das Strafvollzugsgesetz hinzu. 4, § 128 Abs. Sofortige beschwerde stpo muster. Vorher immer in die Synopsen gucken hier-klick. Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen: © 2003-2021 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Die Beschwerde ist ein spezieller Begriff aus dem deutschen Recht, die besonders gegen Entscheidungen und Maßnahmen von Gerichten und Behörden eingesetzt wird. Man schreibt "sofortige Beschwerde" auf ein Blatt Papier, begründet, warum man der Ansicht ist, dass der Beschluss falsch ist (das muss man nicht, aber ohne Begründung ist es schade um das Papier, weil der Beschluss dann schon offenkundig falsch sein müsste, sollte er aufgehoben werden) und schickt das Ganze an das Amtsgericht. 2, 91a Abs. Möglicher Verstoß gegen das Datenschutzrecht ist kein Kartellverstoß, Keine mehrfache Erstattung für einmal abgeführte Steuer, Auftrittsverbot wegen Wildtieren verstößt gegen Bundesrecht, » SAECHSISCHES-LAG, 22.01.2007, 4 Ta 282/06, » LAG-BERLIN, 09.02.2004, 17 Ta (Kost) 6004/04, Anwalt Verwaltungsrecht Frankfurt am Main. E-Scooter Verbot in Bus und Bahn rechtmäßig? Folgende Beschwerde ging an die Bundesrechtsanwaltskammer: Dr. Ulrich Wessels Bundesrechtsanwaltskammer Littenstraße 9 10179 Berlin 08.08.2020. verlegt von 04.11.20 – Sporthalle ursprünglicher Termin: 20.5.2020 (Stadtpark) In den letzten 20 Jahren seiner Karriere hat sich der 40jährige Brite einen Ruf als grandioser Live-Performer aufgebaut, er hat Fans auf der ganzen Welt und –vor allem– aus allen Lagern. Willkommen beim Original und Testsieger . We at WebXion are committed to ensure that all our new and existing customers continue to get services without any downtime ! Dies hat das OVG Münster entschieden. 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Ein Anspruch … Diese beträgt nach § 311 Abs. So formulieren Sie Ihre sofortige Beschwerde! Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft Dieses Thema "ᐅ Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft" im Forum "Aktuelle juristische Diskussionen … Mit der Verbreitung von E-Book-Readern werden E-Books zunehmend in einem Format angeboten, … 2 S. 2 StPO i.V.m. Dieses Gericht darf der Beschwerde nicht abhelfen ( § 311 Abs. In diesem Sinne ist die formlose Beschwerde punktuell vergleichbar mit der Eingabe in der ehemaligen DDR. 2 ZPO In dem Rechtsstreit Kläger ./. Im Verwaltungsverfahrensrecht gibt es keine Beschwer mehr, hier ist stattdessen das Widerspruchsverfahren eingeführt worden. (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1981 +++), § 1 StPO - Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 2 StPO - Verbindung und Trennung von Strafsachen, § 4 StPO - Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen, § 6 StPO - Prüfung der sachlichen Zuständigkeit, § 6a StPO - Zuständigkeit besonderer Strafkammern, § 8 StPO - Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes, § 9 StPO - Gerichtsstand des Ergreifungsortes, § 10 StPO - Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen, § 10a StPO - Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres, § 11 StPO - Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter, § 11a StPO - Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung, § 12 StPO - Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände, § 13 StPO - Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen, § 13a StPO - Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof, § 14 StPO - Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht, § 15 StPO - Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts, § 16 StPO - Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit, § 19 StPO - Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit, § 20 StPO - Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts, § 21 StPO - Befugnisse bei Gefahr im Verzug, § 22 StPO - Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes, § 23 StPO - Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung, § 24 StPO - Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit, § 26a StPO - Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags, § 27 StPO - Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag, § 29 StPO - Verfahren nach Ablehnung eines Richters, § 30 StPO - Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen, § 32 StPO - Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen, § 32a StPO - Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten; Verordnungsermächtigungen, § 32b StPO - Erstellung und Übermittlung strafverfolgungsbehördlicher und gerichtlicher elektronischer Dokumente; Verordnungsermächtigung, § 32c StPO - Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung, § 32e StPO - Übertragung von Dokumenten zu Aktenführungszwecken, § 32f StPO - Form der Gewährung von Akteneinsicht; Verordnungsermächtigung, § 33 StPO - Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung, § 33a StPO - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs, § 34 StPO - Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen, § 34a StPO - Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss, § 41 StPO - Zustellungen an die Staatsanwaltschaft, § 43 StPO - Berechnung von Wochen- und Monatsfristen, § 44 StPO - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung, § 45 StPO - Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag, § 49 StPO - Vernehmung des Bundespräsidenten, § 50 StPO - Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung, § 51 StPO - Folgen des Ausbleibens eines Zeugen, § 52 StPO - Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten, § 53 StPO - Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger, § 53a StPO - Zeugnisverweigerungsrecht der mitwirkenden Personen, § 54 StPO - Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, § 56 StPO - Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes, § 58 StPO - Vernehmung; Gegenüberstellung, § 58a StPO - Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton, § 58b StPO - Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung, § 62 StPO - Vereidigung im vorbereitenden Verfahren, § 63 StPO - Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter, § 65 StPO - Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen, § 66 StPO - Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung, § 67 StPO - Berufung auf einen früheren Eid, § 68 StPO - Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz, § 68a StPO - Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, § 70 StPO - Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung, § 72 StPO - Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige, § 74 StPO - Ablehnung des Sachverständigen, § 75 StPO - Pflicht des Sachverständigen zur Erstattung des Gutachtens, § 76 StPO - Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen, § 77 StPO - Ausbleiben oder unberechtigte Gutachtenverweigerung des Sachverständigen, § 78 StPO - Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen, § 79 StPO - Vereidigung des Sachverständigen, § 80 StPO - Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung, § 80a StPO - Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren, § 81 StPO - Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens, § 81a StPO - Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe, § 81b StPO - Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten, § 81c StPO - Untersuchung anderer Personen, § 81d StPO - Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts, § 81e StPO - Molekulargenetische Untersuchung, § 81f StPO - Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung, § 82 StPO - Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren, § 83 StPO - Anordnung einer neuen Begutachtung, § 87 StPO - Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche, § 88 StPO - Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung, § 90 StPO - Öffnung der Leiche eines Neugeborenen, § 91 StPO - Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung, § 92 StPO - Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung, § 94 StPO - Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken, § 96 StPO - Amtlich verwahrte Schriftstücke, § 98 StPO - Verfahren bei der Beschlagnahme, § 98b StPO - Verfahren bei der Rasterfahndung, § 98c StPO - Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten, § 100 StPO - Verfahren bei der Postbeschlagnahme, § 100a StPO - Telekommunikationsüberwachung, § 100c StPO - Akustische Wohnraumüberwachung, § 100d StPO - Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte, § 100e StPO - Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c, § 100f StPO - Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum, § 100h StPO - Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum, § 100i StPO - Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten, § 101 StPO - Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen, § 101a StPO - Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei der Erhebung von Verkehrsdaten, § 101b StPO - Statistische Erfassung; Berichtspflichten, § 102 StPO - Durchsuchung bei Beschuldigten, § 103 StPO - Durchsuchung bei anderen Personen, § 104 StPO - Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit, § 105 StPO - Verfahren bei der Durchsuchung, § 106 StPO - Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts, § 107 StPO - Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis, § 108 StPO - Beschlagnahme anderer Gegenstände, § 109 StPO - Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände, § 110 StPO - Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien, § 110b StPO - Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers, § 110c StPO - Befugnisse des Verdeckten Ermittlers, § 110d StPO - Besonderes Verfahren bei Einsätzen zur Ermittlung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuches, § 111 StPO - Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten, § 111a StPO - Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, § 111b StPO - Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung, § 111c StPO - Vollziehung der Beschlagnahme, § 111d StPO - Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen, § 111e StPO - Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung, § 111f StPO - Vollziehung des Vermögensarrestes, § 111g StPO - Aufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes, § 111h StPO - Wirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes, § 111j StPO - Verfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes, § 111k StPO - Verfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes, § 111m StPO - Verwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände, § 111n StPO - Herausgabe beweglicher Sachen, § 111o StPO - Verfahren bei der Herausgabe, § 111q StPO - Beschlagnahme von Verkörperungen eines Inhalts und Vorrichtungen, § 112 StPO - Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe, § 112a StPO - Haftgrund der Wiederholungsgefahr, § 113 StPO - Untersuchungshaft bei leichteren Taten, § 114a StPO - Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung, § 114b StPO - Belehrung des verhafteten Beschuldigten, § 114c StPO - Benachrichtigung von Angehörigen, § 114d StPO - Mitteilungen an die Vollzugsanstalt, § 114e StPO - Übermittlung von Erkenntnissen durch die Vollzugsanstalt, § 115 StPO - Vorführung vor den zuständigen Richter, § 115a StPO - Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts, § 116 StPO - Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls, § 116a StPO - Aussetzung gegen Sicherheitsleistung, § 116b StPO - Verhältnis von Untersuchungshaft zu anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen, § 118 StPO - Verfahren bei der Haftprüfung, § 118a StPO - Mündliche Verhandlung bei der Haftprüfung, § 118b StPO - Anwendung von Rechtsmittelvorschriften, § 119 StPO - Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft, § 119a StPO - Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde, § 121 StPO - Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate, § 122 StPO - Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, § 122a StPO - Höchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr, § 123 StPO - Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen, § 124 StPO - Verfall der geleisteten Sicherheit, § 125 StPO - Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls, § 126 StPO - Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen, § 127a StPO - Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme, § 127b StPO - Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren, § 128 StPO - Vorführung bei vorläufiger Festnahme, § 129 StPO - Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung, § 130 StPO - Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags, § 131a StPO - Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, § 131b StPO - Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen, § 131c StPO - Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnahmen, § 132 StPO - Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter, § 132a StPO - Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots, § 136a StPO - Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote, § 137 StPO - Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers, § 138a StPO - Ausschließung des Verteidigers, § 138b StPO - Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, § 138c StPO - Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung, § 138d StPO - Verfahren bei Ausschließung des Verteidigers, § 139 StPO - Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar, § 141 StPO - Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers, § 141a StPO - Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers, § 142 StPO - Zuständigkeit und Bestellungsverfahren, § 143 StPO - Dauer und Aufhebung der Bestellung, § 144 StPO - Zusätzliche Pflichtverteidiger, § 145 StPO - Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers, § 145a StPO - Zustellungen an den Verteidiger, § 146 StPO - Verbot der Mehrfachverteidigung, § 146a StPO - Zurückweisung eines Wahlverteidigers, § 147 StPO - Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten, § 148 StPO - Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger, § 148a StPO - Durchführung von Überwachungsmaßnahmen, § 152 StPO - Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz, § 152a StPO - Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten, § 153 StPO - Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit, § 153a StPO - Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen, § 153b StPO - Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe, § 153c StPO - Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten, § 153d StPO - Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen, § 153e StPO - Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue, § 153f StPO - Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, § 154 StPO - Teileinstellung bei mehreren Taten, § 154a StPO - Beschränkung der Verfolgung, § 154b StPO - Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung, § 154c StPO - Absehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung, § 154d StPO - Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vorfrage, § 154e StPO - Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung, § 154f StPO - Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen, § 155 StPO - Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung, § 155b StPO - Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs, § 157 StPO - Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter, § 159 StPO - Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod, § 160 StPO - Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung, § 160a StPO - Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern, § 160b StPO - Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten, § 161 StPO - Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft, § 161a StPO - Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft, § 163 StPO - Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren, § 163a StPO - Vernehmung des Beschuldigten, § 163b StPO - Maßnahmen zur Identitätsfeststellung, § 163c StPO - Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung, § 163d StPO - Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen, § 163e StPO - Ausschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen, § 165 StPO - Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im Verzug, § 166 StPO - Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen, § 167 StPO - Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft, § 168 StPO - Protokoll über richterliche Untersuchungshandlungen, § 168a StPO - Art der Protokollierung richterlicher Untersuchungshandlungen, § 168b StPO - Protokoll über ermittlungsbehördliche Untersuchungshandlungen, § 168c StPO - Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen, § 168d StPO - Anwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins, § 168e StPO - Vernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheitsberechtigten, § 169 StPO - Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes, § 169a StPO - Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen, § 170 StPO - Entscheidung über eine Anklageerhebung, § 172 StPO - Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren, § 173 StPO - Verfahren des Gerichts nach Antragstellung, § 175 StPO - Anordnung der Anklageerhebung, § 176 StPO - Sicherheitsleistung durch den Antragsteller, § 199 StPO - Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens, § 201 StPO - Übermittlung der Anklageschrift, § 202 StPO - Anordnung ergänzender Beweiserhebungen, § 202a StPO - Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten, § 205 StPO - Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen, § 206a StPO - Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis, § 206b StPO - Einstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung, § 207 StPO - Inhalt des Eröffnungsbeschlusses, § 209a StPO - Besondere funktionelle Zuständigkeiten, § 210 StPO - Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss, § 211 StPO - Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss, § 212 StPO - Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten, § 213 StPO - Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung, § 214 StPO - Ladungen durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der Beweismittel, § 215 StPO - Zustellung des Eröffnungsbeschlusses, § 219 StPO - Beweisanträge des Angeklagten, § 220 StPO - Unmittelbare Ladung durch den Angeklagten, § 221 StPO - Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen, § 222 StPO - Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen, § 222a StPO - Mitteilung der Besetzung des Gerichts, § 223 StPO - Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter, § 224 StPO - Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin, § 225 StPO - Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter, § 225a StPO - Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung, § 227 StPO - Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger, § 228 StPO - Aussetzung und Unterbrechung, § 229 StPO - Höchstdauer einer Unterbrechung, § 231 StPO - Anwesenheitspflicht des Angeklagten, § 231a StPO - Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten, § 231b StPO - Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung, § 231c StPO - Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger, § 232 StPO - Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten, § 233 StPO - Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen, § 234 StPO - Vertretung des abwesenden Angeklagten, § 234a StPO - Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten, § 235 StPO - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten, § 236 StPO - Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten, § 237 StPO - Verbindung mehrerer Strafsachen, § 241 StPO - Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden, § 241a StPO - Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden, § 242 StPO - Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen, § 244 StPO - Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen, § 245 StPO - Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel, § 246 StPO - Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung, § 246a StPO - Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung, § 247 StPO - Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen, § 247a StPO - Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, § 248 StPO - Entlassung der Zeugen und Sachverständigen, § 249 StPO - Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren, § 250 StPO - Grundsatz der persönlichen Vernehmung, § 251 StPO - Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen, § 252 StPO - Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung, § 253 StPO - Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung, § 254 StPO - Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis oder Widersprüchen, § 255 StPO - Protokollierung der Verlesung, § 255a StPO - Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung, § 256 StPO - Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen, § 257 StPO - Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung, § 257a StPO - Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen, § 257b StPO - Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten, § 257c StPO - Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten, § 258 StPO - Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes, § 261 StPO - Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, § 262 StPO - Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen, § 265 StPO - Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage, § 265a StPO - Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen, § 268a StPO - Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung, § 268b StPO - Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft, § 268c StPO - Belehrung bei Anordnung eines Fahrverbots, § 268d StPO - Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung, § 269 StPO - Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung, § 270 StPO - Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung, § 272 StPO - Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls, § 273 StPO - Beurkundung der Hauptverhandlung, § 275 StPO - Absetzungsfrist und Form des Urteils, § 275a StPO - Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl, (XXXX) §§ 277 bis 284 StPO - (weggefallen), § 287 StPO - Benachrichtigung von Abwesenden, § 288 StPO - Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsortsanzeige, § 289 StPO - Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter, § 291 StPO - Bekanntmachung der Beschlagnahme, § 294 StPO - Verfahren nach Anklageerhebung, § 297 StPO - Einlegung durch den Verteidiger, § 298 StPO - Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter, § 299 StPO - Abgabe von Erklärungen bei Freiheitsentzug, § 300 StPO - Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels, § 301 StPO - Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft, § 303 StPO - Zustimmungserfordernis bei Zurücknahme, § 305 StPO - Nicht der Beschwerde unterliegende Entscheidungen, § 305a StPO - Beschwerde gegen Strafaussetzungsbeschluss, § 308 StPO - Befugnisse des Beschwerdegerichts, § 311a StPO - Nachträgliche Anhörung des Gegners, § 313 StPO - Annahmeberufung bei geringen Geldstrafen und Geldbußen, § 315 StPO - Berufung und Wiedereinsetzungsantrag, § 320 StPO - Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft, § 321 StPO - Aktenübermittlung an das Berufungsgericht, § 322 StPO - Verwerfung ohne Hauptverhandlung, § 322a StPO - Entscheidung über die Annahme der Berufung, § 323 StPO - Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung, § 324 StPO - Gang der Berufungshauptverhandlung, § 329 StPO - Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Berufungshauptverhandlung, § 330 StPO - Maßnahmen bei Berufung des gesetzlichen Vertreters, § 332 StPO - Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzliche Hauptverhandlung, § 336 StPO - Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen, § 339 StPO - Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten, § 340 StPO - Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten, § 342 StPO - Revision und Wiedereinsetzungsantrag, § 346 StPO - Verspätete oder formwidrige Einlegung, § 347 StPO - Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht, § 348 StPO - Unzuständigkeit des Gerichts, § 349 StPO - Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss, § 351 StPO - Gang der Revisionshauptverhandlung, § 353 StPO - Aufhebung des Urteils und der Feststellungen, § 354 StPO - Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung, § 354a StPO - Entscheidung bei Gesetzesänderung, § 355 StPO - Verweisung an das zuständige Gericht, § 356a StPO - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung, § 357 StPO - Revisionserstreckung auf Mitverurteilte, § 358 StPO - Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung, § 359 StPO - Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten, § 360 StPO - Keine Hemmung der Vollstreckung, § 361 StPO - Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten, § 362 StPO - Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten, § 364a StPO - Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren, § 364b StPO - Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens, § 365 StPO - Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag, § 367 StPO - Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, § 368 StPO - Verwerfung wegen Unzulässigkeit, § 370 StPO - Entscheidung über die Begründetheit, § 371 StPO - Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung, § 373 StPO - Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung, § 374 StPO - Zulässigkeit; Privatklageberechtigte, § 375 StPO - Mehrere Privatklageberechtigte, § 376 StPO - Anklageerhebung bei Privatklagedelikten, § 377 StPO - Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung, § 378 StPO - Beistand und Vertreter des Privatklägers, § 379 StPO - Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe, § 380 StPO - Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung, § 382 StPO - Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten, § 383 StPO - Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstellung bei geringer Schuld, § 385 StPO - Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht, § 386 StPO - Ladung von Zeugen und Sachverständigen, § 387 StPO - Vertretung in der Hauptverhandlung, § 389 StPO - Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts, § 390 StPO - Rechtsmittel des Privatklägers, § 391 StPO - Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung, § 394 StPO - Bekanntmachung an den Beschuldigten, § 395 StPO - Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger, § 396 StPO - Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis zum Anschluss, § 397 StPO - Verfahrensrechte des Nebenklägers, § 397a StPO - Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe, § 397b StPO - Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung, § 398 StPO - Fortgang des Verfahrens bei Anschluss, § 399 StPO - Bekanntmachung und Anfechtbarkeit früherer Entscheidungen, § 400 StPO - Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers, § 401 StPO - Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger, § 402 StPO - Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers, § 403 StPO - Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren, § 404 StPO - Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe, § 406 StPO - Entscheidung über den Antrag im Strafurteil; Absehen von einer Entscheidung, § 406c StPO - Wiederaufnahme des Verfahrens, § 406d StPO - Auskunft über den Stand des Verfahrens, § 406g StPO - Psychosoziale Prozessbegleitung, § 406h StPO - Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten, § 406i StPO - Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren, § 406j StPO - Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens, § 406l StPO - Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten, § 408 StPO - Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsantrag, § 408a StPO - Strafbefehlsantrag nach Eröffnung des Hauptverfahrens, § 408b StPO - Bestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheitsstrafe, § 410 StPO - Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft, § 411 StPO - Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung, § 412 StPO - Ausbleiben des Angeklagten; Einspruchsverwerfung, § 415 StPO - Hauptverhandlung ohne Beschuldigten, § 416 StPO - Übergang in das Strafverfahren, § 418 StPO - Durchführung der Hauptverhandlung, § 419 StPO - Entscheidung des Gerichts; Strafmaß, § 424 StPO - Einziehungsbeteiligte am Strafverfahren, § 425 StPO - Absehen von der Verfahrensbeteiligung, § 426 StPO - Anhörung von möglichen Einziehungsbeteiligten im vorbereitenden Verfahren, § 427 StPO - Befugnisse des Einziehungsbeteiligten im Hauptverfahren, § 428 StPO - Vertretung des Einziehungsbeteiligten, § 429 StPO - Terminsnachricht an den Einziehungsbeteiligten, § 430 StPO - Stellung in der Hauptverhandlung, § 432 StPO - Einziehung durch Strafbefehl, § 434 StPO - Entscheidung im Nachverfahren, § 435 StPO - Selbständiges Einziehungsverfahren, § 436 StPO - Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren, § 437 StPO - Besondere Regelungen für das selbständige Einziehungsverfahren, § 438 StPO - Nebenbetroffene am Strafverfahren, § 439 StPO - Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen, (XXXX)§§ 440 bis 442 StPO - (weggefallen), (XXXX) §§ 445 bis 448 StPO - (weggefallen), § 450 StPO - Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung, § 450a StPO - Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung, § 453 StPO - Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 453a StPO - Belehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 453c StPO - Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung, § 454 StPO - Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, § 454a StPO - Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes, § 454b StPO - Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen; Unterbrechung, § 455 StPO - Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit, § 455a StPO - Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation, § 456a StPO - Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung, § 456c StPO - Aufschub und Aussetzung des Berufsverbotes, § 457 StPO - Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungshaftbefehl, § 458 StPO - Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung, § 459 StPO - Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung des Justizbeitreibungsgesetzes, § 459a StPO - Bewilligung von Zahlungserleichterungen, § 459b StPO - Anrechnung von Teilbeträgen, § 459d StPO - Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe, § 459e StPO - Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe, § 459f StPO - Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe, § 459g StPO - Vollstreckung von Nebenfolgen, § 459h StPO - Entschädigung des Verletzten, § 459j StPO - Verfahren bei Rückübertragung und Herausgabe, § 459k StPO - Verfahren bei Auskehrung des Verwertungserlöses, § 459m StPO - Entschädigung in sonstigen Fällen, § 459n StPO - Zahlungen auf Wertersatzeinziehung, § 459o StPO - Einwendungen gegen vollstreckungsrechtliche Entscheidungen, § 460 StPO - Nachträgliche Gesamtstrafenbildung, § 461 StPO - Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus, § 462 StPO - Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde, § 462a StPO - Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts, § 463 StPO - Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, § 463a StPO - Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen, § 463b StPO - Beschlagnahme von Führerscheinen, § 463c StPO - Öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung, § 464 StPO - Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde, § 464a StPO - Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen, § 464c StPO - Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten, § 464d StPO - Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen, § 465 StPO - Kostentragungspflicht des Verurteilten, § 466 StPO - Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner, § 467 StPO - Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung, § 467a StPO - Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme, § 468 StPO - Kosten bei Straffreierklärung, § 469 StPO - Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige, § 470 StPO - Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags, § 472 StPO - Notwendige Auslagen des Nebenklägers, § 472a StPO - Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren, § 472b StPO - Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung, § 473 StPO - Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung, § 473a StPO - Kosten und notwendige Auslagen bei gesonderter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme, § 474 StPO - Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und andere öffentliche Stellen, § 475 StPO - Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen, § 476 StPO - Auskünfte und Akteneinsicht zu Forschungszwecken, § 477 StPO - Datenübermittlung von Amts wegen, § 479 StPO - Übermittlungsverbote und Verwendungsbeschränkungen, § 480 StPO - Entscheidung über die Datenübermittlung, § 481 StPO - Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche Zwecke, § 482 StPO - Mitteilung des Aktenzeichens und des Verfahrensausgangs an die Polizei, § 483 StPO - Datenverarbeitung für Zwecke des Strafverfahrens, § 484 StPO - Datenverarbeitung für Zwecke künftiger Strafverfahren; Verordnungsermächtigung, § 485 StPO - Datenverarbeitung für Zwecke der Vorgangsverwaltung, § 487 StPO - Übermittlung gespeicherter Daten; Auskunft, § 488 StPO - Automatisierte Verfahren für Datenübermittlungen, § 489 StPO - Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten, § 490 StPO - Errichtungsanordnung für automatisierte Dateisysteme, § 491 StPO - Auskunft an betroffene Personen, § 492 StPO - Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, § 493 StPO - Automatisiertes Verfahren für Datenübermittlungen, § 494 StPO - Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten; Verordnungsermächtigung, § 495 StPO - Auskunft an betroffene Personen, § 496 StPO - Verwendung personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte, § 497 StPO - Datenverarbeitung im Auftrag, § 498 StPO - Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten, § 499 StPO - Löschung elektronischer Aktenkopien, Anhang EV StPO - Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitte III und IV (BGBl.
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